Mögliche Kostenrückerstattung* von Tebonin®
Sie haben von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Tebonin® auf einem klassischen Grünen Rezept oder Privatrezept in Papierform verordnet bekommen? Dann können Sie dieses zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Mit einem E-Rezept auf Ihrer Versichertenkarte erhalten Sie in der Apotheke einen Einreichbeleg, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Viele Krankenkassen erstatten Ihnen die Ausgaben für Tebonin® als freiwillige Leistung bis zu einem jährlichen Maximalbetrag. Bitte fragen Sie jedoch im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse an, ob Tebonin® von dieser erstattet wird. Es können kassenabhängige Sonderregelungen gelten, die eine Erstattung ausschließen.
Weitere Informationen und eine Übersicht der Krankenkassen mit deren Erstattungsbeträgen finden Sie unter
*Die Inhalte des Textes fassen die verschiedenen Satzungsleistungen der Krankenkassen verkürzt zusammen. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir können keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Text bereitgestellten Informationen übernehmen.
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